Teilungserklärung für Ihr Mehrfamilienhaus.In 2 bis 4 Wochen beim Amt.
Vermessung, Pläne, Wohnflächenberechnungen und die vollständige Einreichung bei der Behörde. Sie geben das Objekt einmal ab, wir übernehmen bis zur Abgeschlossenheitsbescheinigung.
- In 2 bis 4 Wochen beim Amt eingereicht
- Festpreis nach Anzahl der Einheiten
- Sie zahlen erst nach Erhalt der Bescheinigung
Eigentümer, Makler und Projektentwickler
vertrauen darauf. Bisher ohne eine einzige abgelehnte Teilung.
Ist Ihr Objekt noch ungeteilt?
Festpreisangebot anfordern →Unsere Unterlagen liegen Banken und Maklern vor




Nicht das Amt kostet Sie Zeit.
Der Dienstleister davor tut es.
Die Behörde prüft in ihrem Tempo, daran ändert niemand etwas. Alles davor liegt beim Dienstleister, und genau dort verlieren die meisten Teilungen ihre Wochen.
Kein verbindlicher Termin
Sie fragen zum dritten Mal nach und bekommen weiterhin keine belastbare Aussage, wann eingereicht wird. Das Projekt steht, die Kosten laufen weiter.
Kein Blick auf den Stand
Jede Information müssen Sie sich holen, statt sie zu bekommen. Bei einem Vorhaben, in dem sechsstellig Kapital gebunden ist.
Rückläufer vom Amt
Fehlt dem Amt eine Maßkette, geht der ganze Satz zurück. Jede Nachbesserung dauert wieder, oft auch auf Ihre Kosten, und zuständig fühlt sich niemand.
„Dadurch verlief alles reibungslos“
Teilungserklärung.de hat mich nicht nur durch die professionelle Beratung überzeugt, sondern auch aufgrund der Erstellung sauberer, amtlich relevanter Unterlagen. Dadurch verlief alles reibungslos. Ich bin rundum sehr zufrieden mit dem freundlichen Service, sehr gerne wieder.

Warum bei uns keine Fehler passieren
Bisher wurde keine einzige eingereichte Teilung abgelehnt. Das ist kein Zufall, sondern liegt an vier Dingen, die bei uns anders laufen.
Jeder Schritt ist ein Haken
Der Vorgang läuft über ein eigens gebautes System. Jeder Schritt wird ausgelöst, abgehakt und dokumentiert. Nichts hängt an einem Zuruf oder einer Notiz.
Wir machen nur Teilungen
Keine Nebenleistung neben zwanzig anderen Gewerken. Was ein Amt beanstandet, wissen wir vorher, weil wir es nicht zum ersten Mal sehen.
Vollständig statt nur eingereicht
Fehlt dem Amt eine Maßkette oder ein Blatt, geht der ganze Satz zurück. Deshalb wird jeder Satz auf Vollständigkeit geprüft, bevor er das Haus verlässt.
Sie sehen den Stand, ohne zu fragen
Bei jedem Fortschritt werden Sie automatisch informiert, bis hin zur Sendungsverfolgung zum Amt. Sie müssen niemandem hinterhertelefonieren.
Ihre Rückmeldung geben Sie im Plan, nicht per E-Mail
Das ist Schritt 3 aus dem Ablauf, der einzige, bei dem wir Sie brauchen. Sie legen fest, welcher Raum zu welcher Einheit gehört. Statt das in einer E-Mail zu beschreiben, verschieben Sie die Zahlen direkt im Grundriss.
Das senkt Ihren Aufwand, nicht unseren. Genau darum geht es: Sie geben das Objekt ab und müssen den Vorgang nicht managen.
Beschreiben, abschicken, auf Rückfragen warten.
1111Zahl auf den Raum ziehen, fertig.
Vereinfachte Darstellung des Abstimmungsschritts
In 5 Schritten zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bei genau einem der fünf Schritte brauchen wir Sie. Den Rest übernehmen wir vollständig, bis die Unterlagen beim Amt liegen.
Gebäudevermessung vor Ort
Wir erfassen Ihr Objekt nach Terminvereinbarung mit 3D-Vermessungstechnik. Liegen belastbare Bestandsunterlagen vor, arbeiten wir auch damit.
Alle Unterlagen erstellen
Grundrisse, Ansichten und Schnitte aus den Vermessungsdaten. Dazu die Wohn-, Nutz- und Gewerbeflächen nach der Wohnflächenverordnung Ihres Bundeslandes.
Aufteilung nach Ihren Vorgaben
Wir unterteilen Räume und Außenbereiche nach Ihren Vorgaben, inklusive Nummerierung und farblicher Kennzeichnung. Der einzige Schritt, bei dem wir Sie brauchen.
Einreichung bei der Behörde
Wir reichen die Plansätze in fünffacher Ausfertigung ein, inklusive Lageplan, Antragsblatt und aktuellem Grundbuchauszug.
Bescheinigung erhalten
Das Amt prüft, ob alle Räumlichkeiten ordnungsgemäß voneinander getrennt sind, und stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus. Bis dahin bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
So sehen die Ergebnisse aus
Aufteilungspläne aus abgeschlossenen Projekten. Das ist der Plansatz, der beim Amt eingereicht wird und später an der Teilungserklärung hängt.
Die Vorteile gegenüber dem klassischen Architekturbüro
Ein Architekturbüro kann eine Teilung erstellen. Nur macht es das selten, und genau daran hängen die Wochen.
„Viel schneller und erfolgreicher teilen und somit auch verkaufen“
Dank der professionellen Beratung und dem einzigartigen Ansatz konnten wir unser Objekt viel schneller und erfolgreicher teilen und somit auch verkaufen, als wir erwartet hatten. Das Team hat uns durch jeden Schritt geführt und war jederzeit für uns erreichbar. Absolut empfehlenswert, wenn man auf Expertise und reibungslose Abläufe setzt!

Nicht jedes Objekt passt zu uns
Damit Sie nicht erst ein Gespräch führen müssen, um das herauszufinden: hier steht, wann eine Anfrage sinnvoll ist und wann nicht.
- Projektentwickler und Aufteiler
Sie bringen regelmäßig Mehrfamilienobjekte und brauchen einen Partner, der jedes Mal gleich liefert.
- Makler mit einem Objekt, das steht
Als Ganzes findet sich kein Käufer zum Zielpreis. Aufgeteilt entsteht ein völlig anderer Käuferkreis.
- Architekten, die eine Teilung abgeben wollen
Der Vorgang taucht im Büro selten auf und bindet unverhältnismäßig viel Zeit. Wir übernehmen ihn.
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Sie wollen einzelne Wohnungen verkaufen, finanzieren oder innerhalb der Familie übertragen.
- Das Objekt ist bereits geteilt
- Es geht um Änderungen an einer bestehenden Teilung
- Die Aufteilung bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone
- Industrie-Großprojekte

Ein Ansprechpartner, der jedes Projekt selbst begleitet
Frank Lakmann ist Innenarchitekt, B. A. (FH), und hat sich vor vier Jahren auf einen einzigen Vorgang festgelegt: die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern. Heute arbeitet ein Team von sieben daran, deutschlandweit, mit zwei Leica-Laserscannern.
Ihr Erstgespräch führt er selbst. Sie sprechen nicht mit einem Vertrieb, sondern mit dem Geschäftsführer, der den Vorgang danach verantwortet.
Was Kunden nach ihrer Teilungserklärung sagen
Ein Formular, und der Rest läuft ohne Sie
- In 2 bis 4 Wochen beim Amt
- Festpreis nach Anzahl der Einheiten
- Zahlung erst nach der Bescheinigung
Offene Fragen, kurz beantwortet
Wie lange dauert es wirklich?
Zugesagt wird genau das, was in unserem Einflussbereich liegt: die vollständige Einreichung beim Amt in zwei bis vier Wochen. Beim klassischen Architekturbüro vergehen bis dahin regelmäßig zwei Monate. Wie lange die Behörde danach prüft, beeinflusst niemand am Markt. Sehr wohl aber, wie schnell sie die Unterlagen bekommt.
Was kostet die Teilung?
Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Einheiten und steht vor dem Start fest. Ihr konkretes Angebot bekommen Sie im Erstgespräch. Der genannte Betrag ist der, der am Ende auf der Rechnung steht: alle Korrekturschleifen mit der Behörde sind eingeschlossen.
Das Objekt ist vermietet. Geht es auch ohne Vermessung?
Die Vermessung lässt sich auf mehrere Termine aufteilen, auch samstags. Durch den Laserscanner dauert eine Wohnung rund zehn Minuten statt einer Stunde, die Belastung für Ihre Mieter bleibt gering. Liegen belastbare Bestandsunterlagen vor, arbeiten wir auch damit. Die Vermessung ist die sauberere Grundlage, kein Selbstzweck.
Was passiert, wenn das Amt etwas beanstandet?
Dann klären wir das mit der Behörde, nicht Sie. Alle Korrekturschleifen sind im Festpreis enthalten und kosten Sie weder zusätzliche Zeit noch zusätzliches Geld.
Wann muss ich bezahlen?
Die Rechnung kommt erst, wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Ihnen vorliegt. Bis dahin liegt das Risiko bei uns, nicht bei Ihnen.
Werden die Unterlagen von Banken akzeptiert?
Für Finanzierung und Bewertung brauchen Banken nachvollziehbare Wohnflächen und Pläne, die einer Prüfung standhalten. Erfasst wird mit professionellen 3D-Laserscannern, die Flächen werden nach der Wohnflächenverordnung Ihres Bundeslandes berechnet.
Warum brauche ich die Bescheinigung überhaupt?
Erst mit Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung kann für jede Wohnung ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt werden. Ohne diesen Schritt lässt sich keine einzige Einheit einzeln verkaufen oder separat finanzieren.




